Steuerinformationen zum Beteiligungsangebot "ATLANTIC Australien 2": ein Überblick zu den wesentlichen Grundlagen
Einer von vielen guten Gründen, die für ein Investment in Australien sprechen, ist das vorteilhafte steuerliche Konzept. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Australien und Deutschland sind die laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freigestellt. In Australien hingegen liegt der Steuersatz bei niedrigen 7,5 %, so dass die prognostizierten Auszahlungen attraktive 7 % p.a. betragen (nach australischen Steuern). Ein weiterer Pluspunkt: Anleger brauchen in Australien KEINE Steuererklärung abzugeben!
Die wichtigsten steuerlichen Grundlagen haben wir für Ihre Kunden in einem Informationsblatt zusammengefasst. Sie finden das Dokument im Anhang und können es gerne an Interessenten weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine informative und vereinfachte Zusammenstellung handelt, die keine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater ersetzen kann.
Quelle: Atlantic