Für die Beendigung einer Rechtsstellung (z.B. der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft als Gesellschafter) durch die Gesellschaft zu zahlender Geldbetrag. - 1001 Glossarbegriffe -
Für die Beendigung einer Rechtsstellung (z.B. der Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft als Gesellschafter) durch die Gesellschaft zu zahlender Geldbetrag.