Spekulationsfrist bleibt in Deutschland erhalten.
Offene Immobilienfonds profitieren von der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer. Denn für von ihnen gehaltene Immobilien gilt die zehn jährige Spekulationsfrist auch in Zukunft . Das heißt, verkauft ein Fonds ein Objekt nach mindestens zehn Jahren mit Gewinn und schüttet diesen aus, ist er für Anleger weiterhin komplett steuerfrei. Wird der Erlös dagegen - wie bisher üblich - nicht ausgeschüttet, erhöht das den Anteiispreis. Die Folge: Beim Verkauf der Fondsanteile würden diese Gewinne von der Abgeitungsteuer erfasst. Das gilt aber nicht, wenn der Anleger die Anteile vor dem 1. Januar 2009 gekauft hat. Denn dann gilt die Altfallregelung: Lagen die Anteile mindestens ein Jahr im Depot, kann der Anleger sie weiterhin steuerfrei verkaufen.
Auslandsinvestitionen sind sinnvoll.
Mieterträge aus inländischen Immobilien fallen ab Januar ebenfalls unter die Abgeltungsteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie ausgeschüttet oder thesauriert werden. Bisher unterlagen sie dem persönlichen Steuersatz, Diese Änderung bietet Anlegern mit hohem persönlichem Steuersatz einen finanziellen Vorteil. Noch cleverer ist es, in Offene Immo-Fonds zu investieren, die im Ausland anlegen. Denn ausländische Mieterträge werden nur dort besteuert. Im Ausland sind die Steuersätze aber vielfach niedriger als in Deutschland, mitunter gibt es sogar Freibeträge. Zudem unterliegen ausgeschüttete Mieterträge aus dem Ausland ab 2009 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt. Sie erhöhen also die Steuerquote auf inländische Einkünfte nicht. Und: Beim Verkauf ausländischer Immobilien müssen die Fondsmanager nicht mehr die zehnjährige Haltefrist beachten.
Quelle: CSBEU