Geschlossene Fonds unterliegen ab 2009 in den meisten Fällen nicht der neuen Abgeltungsteuer. Die wichtigsten Steuerregeln:
Schiffsbeteiligungen: Schifffahrtsgesellschaften, die ihren Sitz in Deutschland haben und in Tanker, Containerfrachter, Bulkeroder andere Handelsschiffe investieren, können seit 1999 die pauschale Cewinnermittlung nutzen. Für die Steuerlast ist somit nicht der tatsächlich eingefahrene Gewinn entscheidend, sondern die Größe des Schiffs. Konkret: Der Gewinn wird anhand des Nettoraums respektive des Fassungs- und Transportvolumens berechnet. Im Schnitt liegt der Steuersatz bezogen auf die Anlegergelder zwischen 0,1 und 0,4 Prozent. Wichtig: Die Tonnagebesteuerung gilt nicht für Gesellschaften, die in Kreuzfahrtschiffe investieren.
Immobilienfonds: Wird das Objekt oder Anteile an dem Fonds nach frühestens zehn Jahren verkauft, sind die Erträge nach dieser Haltefrist steuerfrei (siehe auch Seite 32). Jedoch sollten Anleger darauf achten, innerhalb von fünf Jahren nicht mehr als drei Fonds zu verkaufen, sonst gelten sie als gewerbliche Grundstückshändler und müssen Gewerbesteuer zahlen. Erträge aus Fonds, die in Immobilien im EU-Ausland investieren, unterliegen ab 2009 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt. Sie sind nur im EU-Ausland zu versteuern.
Großbritannien erweist sich mit einem Freibetrag von derzeit 6035 Britischen Pfund für Anleger bis 64 Jahren als besonders steuerzahlerfreundlich. Die über den Freibetrag hinausgehenden Erträgen werden bis zu 34800 Pfund mit 20 Prozent besteuert. Anleger, die in US-Immobilien investieren, haben einen Freibetrag von 3500 US-Dollar. Hier erfolgt jährlich eine Anpassung.
Solar-, Wind-, Biomassefonds: Beteiligungen an regenerativen Energieanlagen erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die hohen Anfangsverluste mindern die steuerpflichtigen Erträge. Der verbleibende Gewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Leasingfonds: Container-, Flugzeug- und Lokomotivfonds erzielen nach Abschreibungen und Kosten sonstige Einkünfte aus der Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter. Erzielte Verkaufsgewinne bleiben für ab 2009 erworbene Wirtschaftsgüter nach zehn Jahren steuerfrei.
Private-Equity-Beteiligungen: Ab 2009 zufließende Dividenden und Veräußerungsgewinne unterliegen dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Für Beteiligungen, die vor 2009 gezeichnet wurden, gilt die zwölfmonatige Spekulationsfrist.
Quelle: CSBEU