• Erhebung der Steuer auf alle Kapitalerträge oberhalb des neuen Sparer-Pauschbetrags von 801 bzw. 1.602 Euro.
Besonderheit:
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent besteht die Möglichkeit, die Einkünfte aus Kapitalvermögen nachträglich mit diesem niedrigeren Satz zu versteuern. Die Differenz wird vom Finanzamt auf Antrag erstattet.