Verpflichtung einer Firma oder eines Unternehmens, dessen Wertpapiere im Amtlichen Handel oder am Neuen Markt oder Geregelten Markt gehandelt werden, der Öffentlichkeit nicht bekannte, kursrelevante Tatsachen unverzüglich mitzuteilen. - 1001 Glossarbegriffe -
Verpflichtung einer Firma oder eines Unternehmens, dessen Wertpapiere im Amtlichen Handel oder am Neuen Markt oder Geregelten Markt gehandelt werden, der Öffentlichkeit nicht bekannte, kursrelevante Tatsachen unverzüglich mitzuteilen.