Anlage zur Einkommensteuererklärung für Angaben über ausländische Einkünfte und Steuern. Weisen deutsche Investmentfonds ausländische Bruttoerträge aus, auf die eine anrechenbare ausländische Quellensteuer entfällt, muss der Anleger im Rahmen seiner Steuererklärung zusätzlich die Anlage AUS ausfüllen. Dann wird ihm diese Steuer auf seine persönliche Steuerschuld angerechnet bzw. auf Wunsch bei der Ermittlung des Gesamtbetrages seiner Einkünfte abgezogen.
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