Der Anleger beteiligt sich entweder mittelbar über eine
Treuhandgesellschaft (als
Treugeber) oder unmittelbar (als
Kommanditist) an der Fondsgesellschaft. Er tritt der Gesellschaft mittels Unterzeichnung der Beitrittserklärung und Annahme des Angebotes durch die Treuhänderin rechtsgültig bei.