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Kategorie: Sonstiges
Emittent: TECE GmbH


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18.03.2011: Atlantic Australien 2 - steuerliche Grundlagen für Sie als Anleger Zurück zur Nachrichtenübersicht

Beispiel: Atlantic Australien 2 - steuerliche Grundlagen für Anleger.

DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND AUSTRALIEN

Natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutsch­land ihren Wohnsitz haben, müssen ihre sämtlichen Ein­künfte grundsätzlich auch in Deutschland versteuern (Welteinkommensprinzip). Für Einkommen australischer Herkunft (z.B. jährliche Immobilienfonds-Auszahlungen in australischen Dollar) kann neben dem deutschen Finanz­amt auch der australische Staat ein Besteuerungsrecht für sich geltend machen.
 
Um eine Doppelbesteuerung interna­tionaler Einkünfte zu vermeiden, haben die Bundesrepublik Deutschland und Australien ein Doppelbesteuerungsab­kommen (DBA) geschlossen, in dem die Zuordnung des Besteuerungsrechts zwischen den beiden Staaten geregelt wird. Nach dem DBA steht das Besteuerungsrecht für Ein­künfte aus der Vermietung der Immobilie Australien zu. In Deutschland sind diese Einkünfte bei den Anlegern unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt. Die deutschen Anleger werden nach deutscher Abkommensaus­legung im Grundsatz steuerlich so behandelt, als hätten sie direkt in das Recht an der in Australien belegenen Immobilie investiert.
 
Informationen zum Fonds finden Sie hier: Australien 2
 
 
 
Bild: Fotolia

Quelle: Atlantic


Fonds aus diesem Artikel:
Australien 2
Emittent Atlantic
Fondstyp Immobilien Ausland Sonstiges
Agio 5.00 %
Währung AUD
Status platziert
Ausschüttung {jahr} 7.00 %
Verfügbar seit 21.07.2010 + Nachtrag 1 com 23.08.2011
Substanzquote 85,15%
Fremdkapitalquote 0%