Beispiel: Atlantic Australien 2 - steuerliche Grundlagen für Anleger.
DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND AUSTRALIEN
Natürliche Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben, müssen ihre sämtlichen Einkünfte grundsätzlich auch in Deutschland versteuern (Welteinkommensprinzip). Für Einkommen australischer Herkunft (z.B. jährliche Immobilienfonds-Auszahlungen in australischen Dollar) kann neben dem deutschen Finanzamt auch der australische Staat ein Besteuerungsrecht für sich geltend machen.
Um eine Doppelbesteuerung internationaler Einkünfte zu vermeiden, haben die Bundesrepublik Deutschland und Australien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, in dem die Zuordnung des Besteuerungsrechts zwischen den beiden Staaten geregelt wird. Nach dem DBA steht das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie Australien zu. In Deutschland sind diese Einkünfte bei den Anlegern unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freigestellt. Die deutschen Anleger werden nach deutscher Abkommensauslegung im Grundsatz steuerlich so behandelt, als hätten sie direkt in das Recht an der in Australien belegenen Immobilie investiert.
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Australien 2
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Quelle: Atlantic