„Flüssige“ Mittel, die die Banken zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsbereitschaft benötigen. Aus Sicht einer einzelnen
Bank zählen grundsätzlich alle Aktiva, die jederzeit in Zahlungsmittel umgetauscht (liquidiert) werden können – wie börsengehandelte
Wertpapiere oder Guthaben bei anderen Geld- und Kreditinstituten – zur Bankenliquidität. Das
Bankensystem als Ganzes kann aber nicht mit Forderungen der Banken untereinander bezahlen, sondern nur mit Zentralbankgeld. Zur gesamtwirtschaftlichen Liquiditätsausstattung der Kreditinstitute gehören daher lediglich ihre aktuellen Bestände an Zentralbankguthaben und Kassenmitteln (Bargeld).
Quelle: Deutsche Bundesbank