1999 veröffentlichte der Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht das "Erste Konsultationspapier zur Neufassung der Eigenkapitalvereinbarung". Die darin enthaltenen Anregungen zur Reform der "Neuen Eigenkapitalvereinbarung" (
Basel I) wurden unter dem Namen Basel II bekannt.
Basel II wird seit 2004 in deutsches Recht umgesetzt. Seit Januar 2006 gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. In dieser Zeit werden
Basel I und Basel II parallel angewendet. Ab Januar 2007 gelten dann nur noch die Regelungen von Basel II. Für Bereiche, die in Basel II nicht geregelt sind, gelten weiter die Regelungen von
Basel I.
Basel II besteht aus drei Säulen:
- Mindestkapitalanforderungen
- Ausführliche Überprüfungsverfahren
- Marktdisziplin und Offenlegung
Quelle: Förderland