1988 wurde vom Baseler Ausschuss für
Bankenaufsicht das Konsultationspapier zur "Neuen Eigenkapitalvereinbarung" (Basel I) veröffentlicht. Ziel dieser Richtlinie war die Förderung und Sicherung eines funktionierenden Bankwesens. Die Richtlinie beinhaltete die Vorgabe, dass
Kreditgeber bei Kreditvergabe den
Kredit mit
Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenkapitalunterlegung muss dabei mindestens 8 Prozent der Kreditsumme betragen.
Quelle: http://www.foerderland.de