Zinssatz der mit Wirkung vom 1. Januar 2002 an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem
DÜG (= Diskontsatzüberleitungsgesetz) getreten ist, soweit dieser als Bezugsgröße für
Zinsen und andere Leistungen in Rechtsvorschriften des Bundes auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts und des Verfahrensrechts der Gerichte, in nach dem
EGBGB vorbehaltenem Landesrecht und in Vollstreckungstiteln und Verträgen auf Grund solcher Vorschriften verwendet wird. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße (jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der
EZB, marginaler Satz) seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Der Basiszinssatz wird jeweils unverzüglich nach dem 1. Januar und 1. Juli von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Quelle: FONDS professionell ONLINE