Geschäft im Rahmen der
Offenmarktpolitik des Eurosystems, bei dem die
Zentralbank Vermögenswerte (wie
Schuldverschreibungen oder Wechsel) gemäß einer Rückkaufsvereinbarung kauft oder verkauft (
Pensionsgeschäft) oder Kredite gegen
Verpfändung von refinanzierungsfähigen Sicherheiten gewährt (Pfandkredit). Während die Bundesbank bis Ende 1998 ihre regelmäßigen befristeten Transaktionen als
Pensionsgeschäfte abwickelte, verwendet sie seit Anfang 1999 die Form des Pfandkredits. Im Gegensatz zu definitiven Käufen bzw. Verkäufen (Outright-Geschäften) einer
Zentralbank wird über befristete Transaktionen nur für einen bestimmten Zeitraum
Bankenliquidität zur Verfügung gestellt oder absorbiert.
Quelle: FONDS professionell ONLINE