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16.02.2012: Betrachtung des Beteiligungsverlaufs nach Steuern Zurück zur Nachrichtenübersicht
Immer wichtiger wird die Betrachtung des Beteiligungsverlaufs nach Steuern. Das bedeutet: unter Einbeziehung der Einkünfte des Zeichners. Art, Höhe und Zusammensetzung der Einkünfte beeinflussen oft deutlich Kapitalüberschuss und Rendite, also den Anlageerfolg des Zeichners. Welche Beteiligung ist für welche Anlageziele besonders geeignet? Mit welcher Beteiligung erreicht der Zeichner eine optimale steuerliche Wirkung?

Aus diesem Anlass wollen wir Sie heute auf eine steuerliche Thematik aufmerksam machen. Wenn Sie in Schiffsfonds investiert sind, dann ist das Thema für Sie relevant.

Das Wichtigste in Kürze:

· Ein Unterschiedsbetrag kann entstehen, wenn ein Anleger steuerliche Verlustzuweisungen geltend gemacht hat und später in die Tonnagesteuer wechselt. Er muss dann die Differenz zwischen dem steuerlichen Buchwert und dem geschätzten Marktwert nachversteuern!

· Ein Unterschiedsbetrag kann auch dann entstehen, wenn ein Schiff in Fremdwährung finanziert wurde und später in die Tonnagesteuer gewechselt wurde. Hier muss dann die Differenz zwischen dem aktuellen Wechselkurs und dem bilanzierten Wechselkurs besteuert werden.

Quelle: Scope