Bundesgarantien dienen der
Absicherung, Deckung und Risikovorsorge bei Auslandsgeschäften. Sie werden vom Bund vergeben, der Mandatarkonsortien (Versicherungen) eingesetzt hat, die sich bei der Garantievergabe um Information, Beratung, Prüfung und
Abwicklung kümmern. Ein Beispiel sind die Exportkreditgarantien.