Aus Investorensicht verfügt der Energiemarkt grundsätzlich über hervorragende Aussichten: Strom ist ein nicht substituierbares Produkt. Daraus ergibt sich eine sehr stabile, wenig konjunktursensible Nachfrage. Energiemärkte sind sehr kapitalintensiv und langfristig ausgelegt. Deshalb wird spekulatives Kapital in diesem Sektor praktisch nicht investiert. Dies sorgt - wie die letzte Wirtschaftskrise zeigte - für einen starken Schutz vor Markt-Überhitzung und Blasenbildung.
Auch zukünftig bleibt dieser Markt spannend: Die bestehende europäische Kraftwerksflotte ist im Durchschnitt 30 Jahre alt und muss in den kommenden 20 Jahren umfangreich erneuert und ausgebaut werden. Schätzungen gehen von bis zu 1.000 Milliarden Euro Investitionsbedarf bis 2030 aus. Jenseits der bisher dominierenden Energieversorgungsunternehmen zeichnet sich damit viel Potenzial für privates Kapital ab.
Photovoltaik in Spanien. Die Vergütung für den Solarpark Fuente Alamo richtet sich nach den königlichen Dekreten 661/2007 und 1578/2008 und wird für 25 Jahre gewährt. Der feste Einspeisetarif beträgt aktuell 305,34 Euro/MWh und wird jährlich mit dem spanischen Verbraucherpreisindex abzüglich 0,25% (bis 2012) bzw. 0,50% ab 2013 inflationiert.
Photovoltaik in Deutschland. Die Vergütung für eingespeisten Strom aus Solaranlagen wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Bei dem ausgewählten Park "Kothen" beträgt diese 220,70 Euro/MWh fest für 20 Jahre.
Windkraft in Großbritannien. Die Vergütung für eingespeisten Strom aus Windkraftanlagen wird durch die Renewables Obligation Order 2006 (ROO) für England und Wales bzw. die Renewables Obligation (Scotland) Order 2007 (ROO SCO) geregelt. Dabei wird neben der Vergütung des produzierten Stroms zu aktuellen Marktpreisen jede MWh Windstrom mit einem Renewables Obligation Certificate (einem ROC bzw. einem SROC für Schottland) gefördert. Die Förderung durch Zertifikate wird für 20 Jahre - und somit über die volle Projektlaufzeit - gezahlt. Verträge mit den Netzbetreibern sichern den Netzzugang und die benötigte Netzkapazität für die gesamte Laufzeit.
Windkraft in Frankreich. Das Gesetz "Tarifs d'achat de l'électricité" regelt die Vergütung für eingespeisten Strom aus Windkraftanlagen. Bei den ausgewählten Projekten beträgt der Vergütungssatz 85,33 Euro/MWh bzw. 89,30 Euro/MWh fest für 15 Jahre. Danach dürfen die Projekte unbegrenzt den Strom zu Marktpreisen veräußern. Das Gesetz regelt auch den diskriminierungsfreien Netzzugang und die Einspeisung.
Quelle: Lloyd Fonds