Begründet das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Der Bauherr (Gebäudeeigentümer) zahlt monatlich Erbbauzinsen (auch Erbpacht genannt) für das Grundstück. Das Erbbaurecht kann zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein.
Quelle: BVI
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