Im Jahre 1994 mit Beginn der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion (
WWU) errichtete Institution mit der Aufgabe, die nationalen Geldpolitiken in der EU während der zweiten Stufe zu koordinieren. Diese Koordinationsaufgabe erfolgte unter der Zielstellung, die für den Übergang zur Endstufe der
WWU notwendige
Konvergenz auf dem Gebiet der Preisniveaustabilität zu erreichen. Daneben sollte das EWI die rechtlichen, institutionellen und organisatorischen Grundlagen für eine einheitliche europäische
Geldpolitik in der WWU-Endstufe herstellen. Mitglieder des EWI waren die
Zentralbanken der EU- Mitgliedstaaten.
Quelle: Deutsche Bundesbank