Der Begriff bezeichnet eine staatliche Exportkreditversicherung. Diese bietet Schutz vor Zahlungsausfällen, die politisch oder wirtschaftlich bedingt sind. In interministeriellen Ausschüssen der Bundesregierung wird über die Vergabe dieser Bundesgarantien entschieden. Das Ziel ist die Förderung der heimischen Exportwirtschaft, indem Investitionen in Märkten mit erhöhten Risiken abgesichert werden. Verschiedene Arten der Exportgarantien sind: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light, Bauleistungsdeckung, Fabrikationsrisikodeckung, Finanzkreditdeckung, Leasingdeckung, Lieferantenkreditdeckung, Rahmenkreditdeckung, Revolvierende Einzeldeckung, Vertragsgarantiedeckung.
Unternehmen können ihren Kapitalbedarf sowohl mit Finanzmitteln aus internen (Innenfinanzierung) als auch aus externen Quellen (Außenfinanzierung) decken.
Die Innenfinanzierung wird möglich durch das Kapital der Unternehmer, durch Selbstfinanzierung, durch Umschichtung oder durch Rückstellungen.
Die Außenfinanzierung kann durch Beteiligungsfinanzierung oder durch Kredite bewerkstelligt werden.
Quelle: http://www.foerderland.de
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