Zweck der
Fondsgesellschaften ist der Erwerb und die Veräußerung gewerblicher Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie sonstiger Vermögensgegenstände (gewerbliche KG) bzw. der Erwerb und die Verwaltung eigenen Anlagevermögens (vermögensverwaltende KG) nach Maßgabe gesellschaftsvertraglich festgelegter Investitionskritierien. Die Anlageobjekte stehen somit noch nicht fest (
Blind Pool). Die Investitionen der vermögensverwaltenden KG sollen zum Teil über eine Tochtergesellschaft (GmbH) erfolgen. Die konkreten Investitionsentscheidungen werden von der geschäftsbesorgend bzw. als geschäftsführende Kommanditistin tätigen Top Select Management GmbH getroffen.
Die
Fondsgesellschaften investieren das für Investitionszwecke zur Verfügung stehende Kapital als
Dachfonds in verschiedene Investitionsbereiche. Der Grundgedanke ist dabei, einen breit angelegten Vermögensaufbau, wie er im Allgemeinen von vermögenden Privatanlegern angestrebt wird, nachzubilden. Die
Fondsgesellschaften werden dazu in Sachwerte investieren, die vermögensverwaltende KG in Immobilien und Immobilienprojektentwicklungen, ihre Tochtergesellschaft in Unternehmensbeteiligungen, die gewerbliche KG in Schiffe und Immobilienprojektentwicklungen.
Die Investitionen erfolgen grundsätzlich über andere
Fondsgesellschaften (Zielfonds). Immobilieninvestitionen erfolgen in Deutschland und im Ausland. Die Prospektprognose geht davon aus, dass während der gesamten
Investitionsphase jeweils etwa 45% des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals (beide
Fondsgesellschaften zusammen betrachtet) in Unternehmensbeteiligungen, 30% in vermieteten Immobilien (im In- und Ausland), 15% in Schiffsbeteiligungen und 10% in Immobilienprojektentwicklungen angelegt sind.