Die
Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar als
Treugeber an der Lloyd
Fonds Britische Kapital Leben VIII GmbH & Co. KG, Hamburg. Die Emittentin beteiligt sich an einer britischen Personengesellschaft, der Lloyd
Fonds UK VIII Limited Partnership mit Sitz in Malvern, Worcestershire, Großbritannien. Die Emittentin hält als Limited Partner einen Gesellschaftsanteil von 100% an der UK VIII LP.
Die UK VIII LP soll während der
Investitionsphase sukzessive ein
Portfolio britischer Kapitallebensversicherungen, so genannter "with profit”-Policen, am britischen
Zweitmarkt erwerben. Während der
Betriebsphase soll das gesamte
Portfolio am
Zweitmarkt gehandelt werden. Nur in Ausnahmefällen sollen die Policen bis zu ihrer eigentlichen Fälligkeit im Bestand gehalten werden.
Die Prognoserechnung geht von einer Laufzeit der Vermögensanlage bis zum 31. Dezember 2021 aus. Der Planungshorizont der Vermögensanlage beträgt somit rund 14 Jahre. Die
Anleger haben ein vorzeitiges Kündigungsrecht, das erstmalig zum 31. Dezember 2015 und anschließend jährlich jeweils zum 31. Dezember ausgeübt werden kann. Das vorzeitige Kündigungsrecht ist pro Jahr auf maximal 5% des im Rahmen der Platzierung ausgegebenen Emissionskapitals begrenzt. Die vorzeitige Kündigung muss jeweils zwischen dem 1. Juli und dem 30. September ausgesprochen werden. Die
Auszahlung des in diesem Fall um 10% geminderten Abfindungsguthabens erfolgt jeweils zum 30. September des auf das Jahr der Kündigung folgenden Jahres.