Für deutsche Anleger:
Die
Anleger erzielen durch ihre Beteiligung an der gewerbesteuerpflichtigen Macquarie Flugzeugportfolio Nr. 6 GmbH & Co. KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Bei Anlegern, die natürliche Personen sind, gilt der individuelle Einkommensteuertarif. Der Spitzensteuersatz beträgt 42% bzw. 45%, wenn das zu versteuernde Einkommen EUR 250.000 für Alleinstehende (bzw. EUR 500.000 bei zusammen veranlagten Eheleuten) übersteigt. Hinzu kommen jeweils Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls
Kirchensteuer.
Bei Kapitalgesellschaften beträgt die Körperschaftsteuer 15% (zuzüglich Solidaritätszuschlag).
Diese steuerliche Behandlung gilt sowohl hinsichtlich der laufenden Erträge als auch der Veräußerungsgewinne beim Verkauf von einzelnen oder allen Flugzeugen des
Portfolios. Negative Einkünfte aus der
Beteiligungsgesellschaft können nur mit positiven Einkünften aus dieser verrechnet werden.
Soweit Ausschüttungen von der australischen Betriebsstätte der MIF
Leasing GmbH stammen, werden die Einkünfte abschließend in Australien besteuert und in Deutschland von der Besteuerung freigestellt, unterliegen jedoch dem
Progressionsvorbehalt.
Für österreichische Anleger:
Die Einkünfte der österreichischen
Anleger aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft werden auf Grund des
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich in Deutschland versteuert. In Deutschland unterliegen sie dann der beschränkten Steuerpflicht.
In Österreich unterliegen die Einkünfte lediglich dem
Progressionsvorbehalt.
Die
Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die in Deutschland festzusetzende
Einkommensteuer ist unter Anwendung der Grundtabelle zu ermitteln. Dabei kommt ein progressiver Steuertarif (mindestens 15%, höchstens 42% beziehungsweise für diejenigen Teile des zu versteuernden Einkommens, die EUR 250.000 übersteigen, 45%) zur Anwendung, wobei der Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige gemäß deutsches EStG grundsätzlich 25% beträgt. Nach der im Jahressteuergesetz 2009 vorgesehenen Neufassung wird das zu versteuernde Einkommen um den Grundfreibetrag (derzeit EUR 7.664) erhöht und die festzusetzende Steuer nach der Grundtabelle ermittelt. Ein Mindeststeuersatz ist nicht vorgesehen. Neben der
Einkommensteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der festgesetzten
Einkommensteuer erhoben. Darüber hinaus unterliegen
Zinsen aus der Veranlagung der Liquidität in Deutschland der Kapitalertragsteuer von 30% (ab 1.1.2009 25%) zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5% der Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer hat Vorauszahlungswirkung und ist auf die Einkommensteuerschuld des Anlegers anzurechnen.