Mit einer Beteiligung an der IMMOVATION
AG in Form der Genussrechte partizipieren
Anleger am wirtschaftlichen Erfolg aller Firmen der gesamten Unternehmensgruppe.
Diese breite Streuung der Einnahmequellen bietet ein hohes Maß an Sicherheit für alle
Anleger. Eventuelle Schwankungen der Einnahmen in einem Geschäftsfeld werden so durch andere Unternehmensbereiche ausgeglichen. Das Ergebnis: zuverlässige Ausschüttungen der prospektierten
Rendite in voller Höhe - Jahr für Jahr!
Seit Emissionsbeginn der Genussrechte der 1. Tranche im Jahr 2004 wurden für die 1. und 2. Tranche bis zum Jahresende 2010 rund 50 Mio.
Euro gezeichnet. Im gleichen Zeitraum sind bereits ca. 18,7 Mio.
Euro Kapital an die
Anleger zurückgeflossen. Sie sehen: Kapitalanleger sind bei uns in guten Händen!
Eckdaten zum Beteiligungsangebot:
- Branche - Immobiliengeschäft
- Beteiligungsform - vinkulierte Namens-Genussrechte mit Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Ausgabebetrag - zu einem Nennwert von
Euro 10,- pro Genussrecht
- Mindestzeichnung - Einmalanlage ab 500 Stück (=
Euro 5.000,-)
- Mindestvertragsdauer - 3 oder 5 Jahre (Die limitierte Tranche mit 1 Jahr Laufzeit ist platziert und nicht mehr verfügbar.)
- Emissionsvolumen - 4.000.000 Genussrechte im Gesamtwert von
Euro 40.000.000,-
- Gewinnzielvorgabe - 7 % -10 % p. a. der eingezahlten Nominaleinlage, jahresdurchschnittlich auf die jeweilige Mindestvertragsdauer
- Grundausschüttung - 7 % p. a. des Nennwertes in Gewinnjahren mit Vorrang vor allen anderen Gewinnverteilungsansprüchen Dritter
- Gewinnvorzug - Grundausschüttung, die in Verlustjahren nicht ausgezahlt wird, ist in Gewinnjahren mit Vorrang vor allen anderen. Gewinnverteilungsansprüchen nachzuzahlen
- Überschußbeteiligung - zzgl. zur Grundausschüttung mindestvertragslaufzeitabhängig: 3 Jahre + max. 2 % p. a.; 5 Jahre + max. 3 % p. a.
- Gewinnausschüttung - jährliche Gewinnausschüttung jeweils zum 31. Juli
Kapital-Rückzahlung - bei Kündigung zum oder nach Ablauf der Mindestvertragsdauer durch Einlösung zum Buchwert
- Informations- und Kontrollrechte - jährlicher Geschäftsbericht nach testierter Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer nachträgliche Mittelverwendungs-Kontrollrechnung mit Berichterstattung durch einen Wirtschaftsprüfer Kontrolle durch
Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern
-
Haftung - keine Nachschussverpflichtung des Genussrechts-Inhabers
- Fazit - eine kurz- bis mittelfristige Unternehmensbeteiligung