Einzahlung
- 20% zuzüglich 3%
Agio auf die gesamte
Pflichteinlage binnen 14 Kalendertagen nach dem Datum des Annahmeschreibens,
- 80% zu dem im Annahmeschreiben genannten Fälligkeitsdatum, welches frühestens 14 Kalendertage nach Annahme liegen wird.
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 15.000.
Auszahlung:
Die
Beteiligungsgesellschaft kann Auszahlungen an die
Anleger erst nach anteiligen Realisierungen beziehungsweise Veräußerungen der Objekte an dritte
Investoren vornehmen, wenn die jeweiligen Objektgesellschaften Einnahmen generiert und an die
Beteiligungsgesellschaft ausgezahlt haben. Es ist geplant, Überschüsse aus der Realisierung der ersten
Projektentwicklungen an die
Anleger auszuzahlen, erstmals in dem Jahr, das dem Jahr der Beendigung der ersten
Investition folgt. Die durch die
Beteiligungsgesellschaft in Objektgesellschaften geleisteten Einlagen sollen während der Dauer der
Beteiligungsgesellschaft unter Berücksichtigung der jeweils geplanten Projektlaufzeit für weitere
Projektentwicklungen (Folgeprojekte) verwendet werden. Laufende regelmäßige Auszahlungen an die
Anleger sind nicht vorgesehen. Hinsichtlich des genauen Zeitpunktes von Auszahlungen sind keine Prognosen möglich.
Zeitanteiliger Vorabgewinn:
Anleger, die der Gesellschaft bis zum 30. November 2012 beitreten und ihre
Kapitaleinlage entsprechend einzahlen, besitzen einen Anspruch auf einen zeitanteiligen Vorabgewinn in Höhe von 6% p. a. auf das jeweils eingezahlte Kapital (ohne
Agio) bis zum 31. Dezember 2012. Der Vorabgewinn wird ab dem ersten des Folgemonats, der dem Tag der Einzahlung der Einlage folgt, berechnet und kann ausgezahlt werden, sobald die
Beteiligungsgesellschaft über hierfür ausreichende Liquidität verfügt