Der Anleger beteiligt sich als Treugeber oder Direktanleger (Kommanditist) an der Klima Rendite GmbH & Co. Fonds 1 KG. Der Beitritt als Treugeber erfolgt über die Treuhandkommanditistin. Der Beitritt als Direktanleger erfolgt mit Eintrag als Kommanditist ins Handelsregister.
Ziel der Fondsgesellschaft ist die Erwirtschaftung überdurchschnittlicher Renditen aus ihren erworbenen Unternehmensbeteiligungen. Dies geschieht durch die Beteiligung an wachstumsstarken und innovativen Kapitalgesellschaften in den Zukunftsbranchen Photovoltaik, Umwelttechnologie und Klimaschutz. Die Zielunternehmen haben ihren Sitz in Europa. Mit Diversifikation in vier vernetzte Photovoltaik-Segmente (Innovation - Produktion - Vertrieb - Projekte) beteiligt sich die Fondsgesellschaft an einer geschlossenen Photovoltaik-Wertschöpfungskette.
Gewinne sollen daraus resultieren, dass die Unternehmensbeteiligungen der Fondsgesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden, und/oder dass die Fondsgesellschaft von einem Zielunternehmen laufende Gewinnauszahlungen erhält.
Die Fondsgesellschaft investiert ihre Eigenmittel auch in Zielunternehmen, die energiebezogene Projekte (z.B. Solarparks mit bis zu 20 Jahren gesetzlich garantierten Einnahmen) umsetzen, sofern diese durch das Gesetz über Erneuerbare Energien (EEG) mit Einspeisevergütungen oder im Fall von Standorten im europäischen Ausland vergleichbaren gesetzliche Regelungen abgesichert sind.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Fondsgesellschaft noch keine Beteiligungen eingegangen, hat also noch kein Zielunternehmen oder Projekt erworben oder entsprechendeVerträge über den möglichen Erwerb abgeschlossen. Auch ist bisher keine Investitionsentscheidung für ein Beteiligungsunternehmen getroffenworden. Die Anleger investieren daher in einen "Blind Pool".
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch den Gesellschafter oderTreugeber kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31.Dezember 2019, erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.