Einzahlung:
Jeder
Anleger hat bei Wirksamwerden des Beitritts zur Gesellschaft zunächst eine
Abschlagszahlung auf seine Gesamteinlageverpflichtung in Höhe von mindestens EUR 1.000,00 zuzüglich 3,5%
Agio zu bezahlen. Der Betrag dieser "Startkapitalzahlung" kann durch entsprechende Angabe in der Beitrittserklärung erhöht werden, und zwar um mindestens EUR 500,00 und bis zu einem Gesamtbetrag von max. 25% des Betrags des Kapitalanteils nebst 3,5%
Agio ("Zusätzliche Startkapitalzahlung"). Die "Zusätzliche Startkapitalzahlung" hat für den betreffenden
Anleger den Vorteil, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verringerung der Gesamteinlageverpflichtung in Höhe des Betrags dieser "Zusätzlichen Startkapitalzahlung" führt. Der Restbetrag der Gesamteinlageverpflichtung, der nach Ausgleich der "Startkapitalzahlung" und gegebenenfalls der "Zusätzlichen Startkapitalzahlung" verbleibt, kann in monatlichen Raten von mindestens EUR 50,00 zzgl.
Agio bezahlt werden. Ein höherer Ratenbetrag muss ganzzahlig durch 10 und bei einer monatlichen Rate von mehr als EUR 500,00 ganzzahlig durch 100 teilbar sein. Die Gesamtlaufzeit der Ratenzahlung darf nicht mehr als 240 Monate betragen. Die Höhe der monatlichen Raten, deren Fälligkeit und die Laufzeit der Ratenzahlung bestimmt im Übrigen jeder
Anleger durch entsprechende Angaben in der Beitrittserklärung. Für den zuletzt fällig werdenden Teilbetrag der Gesamteinlageverpflichtung in Höhe von maximal 20% des Betrags des Kapitalanteils (zzgl. 3,5%
Agio) kann jeder
Anleger in der Beitrittserklärung schließlich eine einmalige Sonderrate als "Schlusszahlung" wählen.
Die Beteiligung bzw. der Kapitalanteil eines Anlegers an der Fondsgesellschaft muss mindestens EUR 20.000,00 betragen. Ein höherer Betrag muss durch ganzzahlig 100 teilbar sein.