| Standort |
Die Standorte der aufgeführten knapp 5 MWp befinden sich allesamt in Apulien, Süd-Italien, sie liegen somit im "Stiefelabsatz Italiens". Die Region heißt Lecce, gleichnamig ist auch die nächstgrößere Stadt in der Umgebung. Alle Grundstücke befinden sich ca. auf Höhe des 40. Grades nördlicher Breite und weisen durch ihre südliche Lage in Europa hohe Globalstrahlungswerte auf. |
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| Solarparkfläche |
24,86 ha |
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| Gesamtleistung/elektr. Nennleistung („Peakleistung“) in MWp |
ca. 5 Megawattpeak (MWp), Erweiterung auf bis zu 10 MWp möglich |
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| Laufzeit der Pachtverträge |
25 - 30 Jahre |
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| Projektstatus (Baugenehmigung) |
Im Einzelnen erfolgten folgende Baubeginnanzeigen:
Sanarica 1: 19. Februar 2009
San Cassiano: 30. März 2009
Sanarica 2: 13. November 2009
Veglie 3: 23. September 2009
Parabita 1: 2. März 2010
Bei den Projekten Sanarica 1 und San Cassiano liegen alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor. Die weiteren Projekte sind noch nicht fertig gestellt. Die hierfür erforderlichen umfangreichen behördlichen Genehmigungen werden vor Übernahme der Betreibergesellschaften durch den Emittenten vom Projektentwickler beantragt und müssen spätestens bei Übernahme der Anteile vollständig vorliegen. |
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| Versicherung der Anlage |
Für alle Photovoltaik-Anlagen und alle dazugehörenden Komponenten werden All-Risk-, Sach-, und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen. Darüber hinaus besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Bauherrenhaftpflicht über eine Jahresdeckungssumme je Schadenereignis von EUR 5.200.000. |
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| Einspeisevergütung in Cent/kWh |
Die Erzeugung elektrischen Stroms im Wege der Photovoltaik wird in Italien durch eine Einspeisevergütung gefördert (Conto Energia per il solare fotovoltaico). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Strom am freien Markt oder im Rahmen des geregelten "ritiro dedicato" zu verkaufen, also im Wege der Abnahme zu einem durch die GSE festgelegten Preis.
Die Preisregelung besteht in Gestalt einer ihrer Höhe nach gesetzlich festgelegten Vergütung je Kilowattstunde Strom gemäß Art 6.1 DM 19/02/07. Die Höhe der Vergütung liegt für die hier beschriebenen Anlagen bei 35,3 Cent/kWh für Anlagen, die bis zum 31.12.2009 in Betrieb genommen wurden und für Anlagen, die im Jahr 2010 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung 34,6 Cent/kWh. |
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| Gutachten |
Es liegen zwei unabhängige Gutachten von meteocontrol und SolPEG zur Sonneneinstrahlung und dem zu erwartenden Ertrag vor. |
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