Einzahlung:
Die Beteiligung kann mit drei unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten abgeschlossen werden. Sie kann als rein ratierliche Anlage oder als kombinierte Anlage aus einer Anzahlung in Höhe von bis zu 25% der Zeichnungssumme und Raten abgeschlossen werden oder als Beteiligung, bei welcher von vornherein festgelegt wird, dass alle Raten binnen drei Monaten ab Zeichnungsdatum in einer Summe gezahlt werden.
Die
Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 2.000. Die Mindestratenhöhe beträgt EUR 30, die maximale Zahl der monatlich zu leistenden Raten ist 300, die Mindestratenzahl ist 120, es sei denn, der
Anleger wählt die Beteiligungsvariante, bei welcher von vornherein festgelegt wird, dass alle Raten binnen drei Monaten ab Zeichnungsdatum in einer Summe gezahlt werden.
Auszahlung:
Ein Anspruch auf Ausschüttung von Veräußerungsgewinnen,
Dividenden oder anderen Ausschüttungsbeträgen, welche entweder die V+ GmbH & Co.
Fonds 3 KG selbst erzielt oder der V+ GmbH & Co.
Fonds 3 KG von einer Beteiligungsgesellschaft
oder aus einer direkten Beteiligung zufließen zufließen, besteht grundsätzlich. Er ist der Höhe nach dadurch beschränkt, dass vorab die erfolgsabhängigen Vergütungen der V+ Management GmbH und der Komplementärin der Fondsgesellschaft in Abzug zu bringen sind.
Beträge werden zur
Auszahlung an die Gesellschafter fällig, wenn sie nach Abzug der erfolgsabhängigen Vergütungen der V+ GmbH & Co.
Fonds 3 KG dieser zugeflossen sind und die zugeflossenen, aber noch nicht ausgezahlten Beträge EUR 250.000 übersteigen und die Geschäftsführung sich für eine sofortige
Auszahlung im laufenden Geschäftsjahr entscheidet.
Überschreiten die zugeflossen Beträge EUR 250.000 nach Abzug der erfolgsabhängigen Vergütungen nicht, werden sie zu ggf. weiteren zugeflossenen Beträgen und zu ggf. weiter hinzu fließenden Beträgen der vorbenannten Art nach Abzug der erfolgsabhängigen Vergütungen hinzu gerechnet.
Etwaige Gewinne, Veräußerungserlöse,
Zinsen oder Ausschüttungsbeträge werden nicht thesauriert.