Bei der GEBAB ShipSelect I GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Publikums-Kommanditgesellschaft. Das Eigenkapital des Fonds soll durch das ausschließlich im Inland öffentliche Angebot zum Erwerb von Vermögensanlagen eingeworben werden. Dieses erfolgt mit der GEBAB ShipSelect I GmbH & Co. KG, Meerbusch, (Emittent 1).
Der Fonds finanziert mit dem so eingeworbenen Eigenkapital - nach vorheriger sorgfältiger Analyse und Bewertung - den Ankauf von Zweitmarktanteilen langfristig erfolgversprechender Schifffahrtsgesellschaften die Handelsschiffe im internationalen Verkehr betreiben und Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Die Schifffahrtsgesellschaften, bei denen Anteile erworben werden sollen, stehen zum Zeitpunkt der Verkaufsprospektaufstellung noch nicht fest. Dies können sowohl Schifffahrtsgesellschaften fremder Initiatoren als auch der GEBAB Unternehmensgruppe sein. Obwohl der Erwerb von Zweitmarktanteilen im Fokus steht, kann unter günstigen Rahmenbedingungen - möglicherweise unter Einbeziehung anderer Investoren - auch der direkte Ankauf von Handelsschiffen oder der Ankauf von Anteilen an diesen erwogen werden. Ebenso ist, sofern attraktiv, ein Ankauf von Stillen Beteiligungen oder Anteilen von diesen sowie eine Investition in Vorzugskapital von Schifffahrtsgesellschaften ebenfalls möglich.
Konzeptgemäß ist die mittelbare Beteiligung des Anlegers als Treugeber über die GEBAB Treuhandgesellschaft mbH & Co. KG durch den Erwerb einer Vermögensanlage an dem Emittenten 1 vorgesehen. Der Anleger partizipiert an den Ergebnissen der ausgewählten Schifffahrtsgesellschaften von denen der Emittent 1 Anteile erworben hat sowie an deren potentiellen Kurssteigerungen.
Das vorliegende Konzept sieht vor - bei planmäßigem Verlauf - aus den erwirtschafteten Erträgen quartalsmäßig Auszahlungen an den Anleger zu leisten. Zusätzlich besteht die Option zur direkten Wiederanlage der Erträge (Thesaurierung). An dieser Stelle wird nur die Beteiligung an der GEBAB ShipSelect I GmbH & Co. KG (Emittent 1) dargestellt.
Eine Kündigung der Emittenten ist erstmals zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann jedoch die Mindestlaufzeit dreimal um jeweils ein Jahr, bis zum 31. Dezember 2019, bis zum 31. Dezember 2020 bzw. bis zum 31. Dezember 2021, verlängern.