Übertragung des steuerlichen Gewinns an den
Anleger entsprechend seinem gesellschaftsvertraglich vereinbarten
Anteil am
Betriebsergebnis des
Fonds (prozentualer Gewinn-/Verlustanteil meistens in Höhe seines Anteils am
Kommanditkapital).
Anleger setzt den zugewiesenen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung an.