| Mittelverwendungskontrolle |
Zwischen der Fondsgesellschaft, der Vermietungsgesellschaft, der Grundstücksgesellschaft und der C3 fonds.concept Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg wurde am 29. Juni 2010 ein Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe und Verwendung des Emissionskapitals abgeschlossen. Aufgabe der C3 fonds.concept Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist hiernach die formale Kontrolle der Freigabe und der bestimmungsgemäßen Verwendung der von den Anlegern zu leistenden Beteiligungsbeträge während der Investitionsphase. |