Flächen für großflächigen Einzelhandel sind durch die Baunutzungsverordnung streng reglementiert. Außerhalb innerstädtischer Kerngebiete dürfen sie nur in ausgewiesenen „Sondergebieten für großflächige Einzelhandelsbetriebe“ angesiedelt werden. Neue Flächen werden nur ausgewiesen, wenn die Kommunen einen Bedarf dafür sehen. Daher ist einmal angesiedelter großflächiger Einzelhandel praktisch vor weiterer Konkurrenz geschützt.
Die Hahn Gruppe investiert ausschließlich in Immobilien, die durch die Baunutzungsverordnung geschützt sind. Der Vorteil: Das Mietausfallrisiko ist vergleichsweise gering. Denn ein Mieter, der seinen Standort in einem Sondergebiet aufgibt, vollzieht praktisch einen Rückzug vom Markt dieser Region. Die Folge: Die von der Hahn Gruppe verwalteten Flächen weisen eineVermietungsquote von rund 97 Prozent aus. Die Hahn Gruppe bietet nun die Möglichkeit, im Rahmen einer separat gebildeten § 6b/c-Tranche aus dem Pluswertfonds 151 noch vorhandene §6b/c Rücklagen zu übertragen.
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