= Konkursverfahren (früher)
Mit dem Insolvenzverfahren werden alle ausstehenden
Verbindlichkeiten eines Schuldners/ einer Schuldnerin aus dessen/ deren
Vermögen bei bestehender Insolvenz nach einer zu bestimmenden Quote bereinigt. Dabei kann das Insolvenzverfahren auf drei verschiedenen Wegen betrieben werden: Liquidierung, Sanierung und Übertragung.
Quelle: http://www.foerderland.de