Ein Geschäft an der
Börse, bei dem die Erfüllung sofort erfolgt - im Gegensatz zu den Termingeschäften, die erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen sind. A
lle Börsengeschäfte, die „unmittelbar“, das heißt innerhalb einer Frist von zwei Tagen, zu erfüllen sind. Innerhalb dieser Frist müssen sowohl die Stückelieferung beziehungsweise die Gutschrift als auch die Bezahlung erfolgen.
Quelle: Deutsche Bundesbank