Kursfeststellung derjenigen
Wertpapiere, für die börsentäglich nur ein Kurs bestimmt wird (Einheitskurs) oder für diejenigen Aufträge in variabel notierten
Wertpapieren, die den festgesetzten Mindestschluss (Mindeststückzahl) nicht erreichen. Der Kassakurs hat an deutschen Börsen keine Bedeutung mehr.