Die Rückbürgschaft wird als eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für die Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland. - Glossar -
Die Rückbürgschaft wird als eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für die Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.