Aus der Beteiligung erzielt der
Investor als Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von
Dividenden,
Zinsen und Gewinnen aus der Veräußerung von
Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Diese unterliegen ab 2009 der Abgeltungsteuer in Höhe von 25%.
Die Veräußerung von
Anteilen an einer Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Besteuerung, wenn der
Anteil vor dem 01.01.2009 erworben und mindestens 1 Jahr gehalten wurde. Voraussetzung ist zudem, dass der
Investor mittelbar zu weniger als 1 % an der Investitionsgesellschaft beteiligt ist.
Erfolgt die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach dem im Jahr 2008 erfolgten Beitritt des Investors zur Fondsgesellschaft, so unterliegt ein erzielter Gewinn dem individuellen Steuersatz.
ZUSATZ FÜR ÖSTERREICH:
Anleger erzielen außerbetriebliche Einkünfte aus Kapitalvermögen oder "Sonstige Einkünfte".
Die
Zinsen sind in Österreich einkommensteuerpflichtig und unterliegen dem "besonderen Steuersatz" von 25%.
Die Einkünfte aus
Dividenden sind in Deutschland zu einem Satz von 15% zu besteuern. Darüber hinaus ist auch eine Besteuerung in Österreich zum besonderen Steuersatz von 25% fällig, wobei die Besteuerung in Deutschland auf die österreichische
Einkommensteuer angerechnet werden kann. Allfällige
Werbungskosten können nicht abgezogen werden.
Nach einer einjährigen Haltefrist sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung der Beteiligung nicht steuerpflichtig.