Der Begriff Sicherungsübereignung bezeichnet eine Möglichkeit der Kreditsicherung. Dabei erhält die
Bank das Eigentum an einem Sicherungsgut, das vorher dem
Kreditnehmer gehörte. Das Gut ist im Fall der Sicherungsübereignung ein bewegliches Gut, zum Beispiel Waren und Kraftfahrzeuge. Das Gut bleibt aber im Besitz des Kreditnehmers. Nachdem der
Kredit zurückbezahlt worden ist, überträgt die
Bank das Eigentum zurück.