| Beteiligungsgegenstand |
Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Erwerb und die Errichtung, der Betrieb und die Verwertung, die Verwaltung und die Vermietung von insbesondere gewerblich genutzten Immobilien aller Art, z. B. Büro- und Geschäftshäusern, Logistik immobilien, Verbrauchermärkten, Einkaufszentren, Dienstleistungszentren, SBWarenhäusern, Gewerbeparks, Hotels, Kliniken sowie Seniorenpflegeheimen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften mit ähnlichen Geschäftsgegenständen zu beteiligen, sofern aus dieser Beteiligung keine gewerblichen Einkünfte erzielt werden. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftsgegenstand unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind oder die Entwicklung der Gesellschaft fördern. Ausgenommen sind Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO, Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, die jeweils einer Genehmigung im Sinne des deutschen Kreditwesengesetzes bedürfen, sowie Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bedürfen. Sie kann zur Erreichung des Gesellschaftszweckes auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften erwerben, sofern aus einer solchen Beteiligung keine gewerblichen Einkünfte erzielt werden. |