Vermögensgegenstände, zu deren voller oder partieller Finanzierung die von den Investoren einbezahlten Mittel unmittelbar bestimmt sind. Im Falle der geplanten Immobilieninvestition über Immobilien-Gesellschaften sind die Immobilien-Gesellschaften das Anlageobjekt. Es ist möglich, dass es zu einer unmittelbaren Immobilieninvestition kommt, dann wären die direkt erworbenen Immobilien das Anlageobjekt.
Quelle: ZBI