Direktversicherung
Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers eine Direktversicherung ab. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Begünstigter ist der Arbeitnehmer, der einen eigenen Rechtsanspruch gegenüber der Direktversicherung erlangt.
Als Versorgungsleistungen sind Rentenleistungen oder Kapitalauszahlungspläne mit 30 Prozent Kapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase und anschließender Verrentung vorgesehen. Möglich ist ein Wahlrecht auf Kapitalauszahlung vor Eintritt des Leistungsfalls. In der Regel zahlt der Arbeitgeber keine Beiträge an den PSV, da eine Sicherung aufgrund der vorhandenen Versicherungsaufsicht und der damit einhergehenden Anlagerestriktion für Direktversicherungen - maximal 35 Prozent der Anlage in Aktien - nicht als notwendig angesehen wird.