Kommanditist, der zur Führung der Geschäfte einer Kommanditgesellschaft berechtigt, nicht jedoch verpflichtet ist (die Einkünfte einer Kommanditgesellschaft, bei der keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, gelten steuerlich als gewerbliche Einkünfte, wenn nicht mindestens ein
Kommanditist zur Geschäftsführung befugt ist).