Eine Belastung eines Grundstücks zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks (des herrschenden Grundstücks) in der Weise, dass dieser das belastete Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen kann (z.B. Wegerecht) oder dass auf diesem Grundstück bestimmte Handlungen nicht vorgenommen werden dürfen.
Quelle: http://www.vgf-online.de/home.html