Der Prospektprüfer (eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) erstellt im Auftrag des Prospektherausgebers ein Prospektgutachten gemäß dem Standard des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer). In diesem wird der Hauptprospekt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der für die Entscheidung eines Kapitalanlegers wesentlichen Angaben geprüft. Der
Anleger hat die Möglichkeit, das Prospektgutachten beim beauftragten Prospektprüfer anzufordern.