Die Rückbürgschaft wird als eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für die Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.
Die Rückbürgschaft wird als eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für die Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.