Unabhängige, fachlich geeignete Sachverständige bewerten jede Immobilie des Fondsvermögens eines Offenen Immobilienfonds mindestens einmal jährlich. Das Ergebnis dieser Bewertung entspricht dem Wert, zu dem die Immobilie aktuell verkauft werden könnte (Verkehrswert). Der jeweils aktuelle Verkaufswert ist Basis für die Berechnung des Fondsvermögens.
Quelle: BVI
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