Die stille Gesellschaft entsteht dadurch, dass sich ein oder mehrere stille Gesellschafter (stille Teilhaber) an einem Gewerbe mit einer Einlage beteiligen. Diese Einlage geht in das
Vermögen des Inhabers über. Sie tritt nur innerhalb des Unternehmens in Erscheinung und nicht im allgemeinen Geschäftsverkehr. Das macht es für einen Außenstehenden unmöglich, zu erkennen, dass das Handelsgewerbe stille Gesellschafter vertritt. Bei Aktiengesellschaft hingegen muss die Beteiligung des stillen Gesellschafters veröffentlicht werden.
Quelle: http://www.foerderland.de