Personengruppen, die Tarifverträge abschließen, in denen Löhne, Gehälter und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer festgelegt werden. Zu den Tarifvertragsparteien zählen die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, aber auch einzelne Arbeitgeber.
Quelle: Deutsche Bundesbank